Die Friedhofsverwaltung ist u.a. zuständig für:
Entgegennahme der Friedhofsanmeldung einschließlich der Auswahl des Termins, der Art und der Lage des Grabes
Verwaltung der Trauerhalle
Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein
Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
Überwachung der in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegten Regelungen
Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
Änderung oder Übertragung der Nutzungsrechte
Im Amtsbereich sind Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen möglich.