Friedhof Neuendorf
kommunaler Friedhof der Stadt Teupitz
Adresse: Mittelmühler Weg, 15755 Teupitz ST Neuendorf
Die Satzungen der Stadt Teupitz wurden zum 01.10.2026 geändert.
Grabarten und Ruhezeiten
- Sargbestattungen (Ruhezeit: 20 Jahre): Erdgrab (zuvor als Wahlgrab bezeichnet)
- Urnenbeisetzung (Ruhezeit: 15 Jahre): Urnengrab und Erdgrab
Eine Reservierung von Erd- und Urnengrabstätten ist für den Zeitraum von 5 Jahren möglich.
Die in der geltenden Friedhofssatzung festgelegten Gestaltungsvorschriften sind bei der Planung und Errichtung des Grabmals verbindlich einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben hinsichtlich Material, Abmessungen, Gestaltung und Ausführung zu beachten.
Vor Beginn der Errichtung ist ein entsprechender Genehmigungsantrag zwingend über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb (gern per EMail) einzureichen. Mit der Errichtung des Grabmals darf erst begonnen werden, nachdem die erforderliche Genehmigung erteilt wurde.
Gebühren (einmalig)
- Erdgrab (einstellig): 1.940,00 EUR
- Erdgrab (zweistellig): 2.060,00 EUR
- Erdgrab (dreistellig): 2.185,00 EUR
- Erdgrab (vierstellig): 2.310,00 EUR
- Urnengrab: 1.390,00 EUR
Gebühren (jährlich)
- Friedhofsunterhaltungsgebühr: 15,00 EUR (je Stelle)
- Standsicherheitsgebühr: 1,23 EUR (für stehende Grabmale/einmalig bei Erwerb erhoben)
Trauerhallennutzung
Für die Benutzung der Trauerhalle wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 EUR erhoben.
(Details zur Trauerhalle folgen noch)
Öffnungszeiten Friedhof (Mittelmühler Weg, 15755 Teupitz ST Neuendorf)
April bis Oktober 07:00 bis 20:00 Uhr
November bis März 08:00 bis 17:00 Uhr
Servicezeiten Friedhofsverwaltung (Markt 9, 15755 Teupitz)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Meldungen
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