Friedhof Schwerin
kommunaler Friedhof der Gemeinde Schwerin
Adresse: Teupitzer Straße 100A, 15755 Schwerin
Die Satzungen der Gemeinde Schwerin wurden zum 01.08.2026 geändert.
Grabarten und Ruhezeiten
- Sargbestattungen (Ruhezeit: 20 Jahre): Erdgrab (zuvor als Wahlgrab bezeichnet)
- Urnenbeisetzung (Ruhezeit: 15 Jahre): Urnengrab, Erdgrab, anonyme Urnengemeinschaftsanlage
Eine Reservierung von Erd- und Urnengrabstätten ist für den Zeitraum von 5 Jahren möglich.
Die in der geltenden Friedhofssatzung festgelegten Gestaltungsvorschriften sind bei der Planung und Errichtung des Grabmals verbindlich einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben hinsichtlich Material, Abmessungen, Gestaltung und Ausführung zu beachten.
Vor Beginn der Errichtung ist ein entsprechender Genehmigungsantrag zwingend über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb (gern per EMail) einzureichen. Mit der Errichtung des Grabmals darf erst begonnen werden, nachdem die erforderliche Genehmigung erteilt wurde.
Gebühren (einmalig)
- Erdgrab (einstellig): 1.005,00 EUR
- Erdgrab (zweistellig): 1.300,00 EUR
- Erdgrab (dreistellig): 1.595,00 EUR
- Urnengrab: 605,00 EUR
- anonyme Urnengrabstätte: 595,00 EUR
- halbanonyme Urnengrabstätte: 640,00 EUR (ist bei der Friedhofsanmeldung anzugeben)
Gebühren (jährlich)
- Friedhofsunterhaltungsgebühr: 15,00 EUR (je Stelle)
Trauerhallennutzung
Für die Benutzung der Trauerhalle werden keine Gebühren erhoben.
(Details zur Trauerhalle folgen noch)
Öffnungszeiten Friedhof (Teupitzer Straße 100A, 15755 Schwerin)
April bis Oktober 07:00 bis 20:00 Uhr
November bis März 08:00 bis 17:00 Uhr
Servicezeiten Friedhofsverwaltung (Markt 9, 15755 Teupitz)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Meldungen
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