Friedhof Köthen
kommunaler Friedhof der Stadt Märkisch Buchholz
Adresse: Straße zum Campingplatz 1A, 15748 Märkisch Buchholz ST Köthen
Die Satzungen der Stadt Märkisch Buchholz wurden zum 01.08.2026 geändert.
Grabarten und Ruhezeiten
- Sargbestattungen (Ruhezeit: 20 Jahre): Erdgrab (zuvor als Wahlgrab bezeichnet)
- Urnenbeisetzung (Ruhezeit: 15 Jahre): Urnengrab, Erdgrab, anonyme Urnengemeinschaftsanlage
Eine Reservierung von Erd- und Urnengrabstätten ist für den Zeitraum von 5 Jahren möglich.
Die in der geltenden Friedhofssatzung festgelegten Gestaltungsvorschriften sind bei der Planung und Errichtung des Grabmals verbindlich einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben hinsichtlich Material, Abmessungen, Gestaltung und Ausführung zu beachten.
Vor Beginn der Errichtung ist ein entsprechender Genehmigungsantrag zwingend über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb (gern per EMail) einzureichen. Mit der Errichtung des Grabmals darf erst begonnen werden, nachdem die erforderliche Genehmigung erteilt wurde.
Gebühren (einmalig)
- Erdgrab (einstellig): 1.344,00 EUR
- Erdgrab (zweistellig): 1.568,00 EUR
- Erdgrab (dreistellig): 1.800,00 EUR
- Urnengrab: 888,00 EUR
- anonyme Urnengrabstätte: 864,00 EUR
Gebühren (jährlich)
- Friedhofsunterhaltungsgebühr: 8,00 EUR (je Stelle)
- Standsicherheitsgebühr: 1,26 EUR (für stehende Grabmale/einmalig bei Erwerb erhoben)
Trauerhallennutzung
Für die Benutzung der Trauerhalle werden Gebühren in Höhe von 80,00 EUR erhoben.
(Details zur Trauerhalle folgen noch)
Öffnungszeiten Friedhof (Straße zum Campingplatz 1A, 15748 Märkisch Buchholz ST Köthen)
April bis Oktober 07:00 bis 20:00 Uhr
November bis März 08:00 bis 17:00 Uhr
Servicezeiten Friedhofsverwaltung (Markt 9, 15755 Teupitz)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Meldungen
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Wir weisen darauf hin, dass die anonymen Urnengemeinschaftsanlagen als gemeinschaftliche, pflegefreie Ruhestätte gestaltet sind. Aus diesem Grund ist das Ablegen von Grabschmuck jeglicher Art nicht gestattet. Dieser wird in regelmäßigen ... - Meldung
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