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Friedhof Groß Köris

kommunaler Friedhof der Gemeinde Groß Köris

Adresse: Pätzer Straße 8, 15746 Groß Köris


Die Satzungen der Gemeinde Groß Köris wurden zum 01.08.2026 geändert. 

- Friedhofssatzung

- Friedhofsgebührensatzung


Grabarten und Ruhezeiten

- Sargbestattungen (Ruhezeit: 20 Jahre): Erdgrab (zuvor als Wahlgrab bezeichnet)

- Urnenbeisetzung (Ruhezeit: 15 Jahre): Urnengrab, Erdgrab, Baumgrab und anonyme Urnengemeinschaftsanlage

 

Eine Reservierung von Erd- und Urnengrabstätten ist für den Zeitraum von 5 Jahren möglich. 

 

Die in der geltenden Friedhofssatzung festgelegten Gestaltungsvorschriften sind bei der Planung und Errichtung des Grabmals verbindlich einzuhalten. Insbesondere sind die Vorgaben hinsichtlich Material, Abmessungen, Gestaltung und Ausführung zu beachten.

 

Vor Beginn der Errichtung ist ein entsprechender Genehmigungsantrag zwingend über einen zugelassenen Steinmetzbetrieb (gern per EMail) einzureichen. Mit der Errichtung des Grabmals darf erst begonnen werden, nachdem die erforderliche Genehmigung erteilt wurde.


Gebühren (einmalig)

- Erdgrab (einstellig): 970,00 EUR

- Erdgrab (zweistellig): 1.210,00 EUR

- Erdgrab (dreistellig): 1.440,00 EUR

- Urnengrab: 610,00 EUR

- Baumgrab: 860,00 EUR

- anonyme Urnengrabstätte: 640,00 EUR 

 

Gebühren (jährlich)

- werden nicht erhoben


Trauerhallennutzung

Für die Benutzung der Trauerhalle werden Gebühren in Höhe von 75,00 EUR erhoben. 

(Details zur Trauerhalle folgen noch)


Öffnungszeiten Friedhof (Pätzer Straße 8, 15746 Groß Köris)

Die Öffnungszeit liegt zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. 

 

Servicezeiten Friedhofsverwaltung (Markt 9, 15755 Teupitz)

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr


 

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