Grabschmuck an anonymen Urnengemeinschaftsanlagen
Wir weisen darauf hin, dass die anonymen Urnengemeinschaftsanlagen als gemeinschaftliche, pflegefreie Ruhestätte gestaltet sind.
Aus diesem Grund ist das Ablegen von Grabschmuck jeglicher Art nicht gestattet. Dieser wird in regelmäßigen Abständen durch die Friedhofsverwaltung beräumt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten um entsprechende Beachtung. Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Teupitz, den 28.04.2026
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