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Grabmalprüfung 2024

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird auf den Friedhöfen der amtsangehörigen Städte und Gemeinden die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale vorgenommen. Die jährliche Überprüfung wird in diesem Jahr von einem qualifizierten Dienstleister übernommen. 

 

Prüftermin: Donnerstag, 29. Februar 2024

 

Alle stehenden Grabmale werden mittels KMG (Kraftmessgerät) beschädigungsfrei überprüft. Grabmale, die nicht den Vorschriften entsprechen und der Prüfkraft nicht standhalten, werden mit einem Aufkleber versehen. Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten erhalten parallel eine schriftliche Mitteilung über die Beanstandung. Die betroffenen Grabmale sind binnen einer 4-wöchigen Frist durch einen Fachbetrieb zu reparieren. Nach Fertigstellung ist der Friedhofsverwaltung eine Abnahmebescheinigung mittels KMG zu übergeben. Standgefährdete Grabmale können zur allgemeinen Sicherheit durch die Friedhofsverwaltung umgelegt werden. 

 

Es wird daraufhin gewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die zum Beispiel durch das Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, voll haftet.

 

Ansprechpartner: Frau Manke

EMail: