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Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer ab 2025

Das Amt Schenkenländchen bittet darum zu beachten, dass bisher versendete Steuerbescheide für die Grundsteuer A und Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 nicht mehr gültig sind. Die zukünftig zu zahlenden Beträge und Fälligkeiten der Grundsteuer A und Grundsteuer B werden Ihnen mit einem neuen Steuerbescheid voraussichtlich im Januar 2025 mitgeteilt. Bitte denken Sie daran, Ihre Daueraufträge zu beenden. 

 

Bitte vermeiden Sie die Zahlung Ihrer Steuern zunächst bis zum Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheides ab 2025!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Do, 14. November 2024

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