Osterfeuer
Information des Ordnungsamtes
Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 5 sehen wir uns gezwungen für sämtliche Brauchtums- und Osterfeuer, die die Größe von 1 m x 1 m überschreiten nach Rücksprache mit dem Landkreis und auf dringender Empfehlung von Herrn Engel (Waldbrandschutzbeauftragter des Landes Brandenburg) die Ausnahmegenehmigungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und abzulehnen.
Waldbrandgefahrenstufen
https://mlul.brandenburg.de/wgs/text
Infos zu Holzfeuer im Freien
https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/holzfeuer-im-freien.pdf
§ 23 LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
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