Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen
Wichtige Information zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Zahlungen ab Oktober 2025
Aufgrund der neuen EU-Verordnung 2024/886 zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr sind alle Banken verpflichtet, ab 05.Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP) durchzuführen. Dabei wird geprüft, ob der angegebene Empfängername mit der zur IBAN hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt.
Um auch weiterhin eine möglichst reibungslose Verarbeitung Ihrer Zahlungen an das Amt Schenkenländchen sicherzustellen und Zahlungsrücküberweisungen oder Verzögerungen durch fehlerhafte Empfängerdaten zu vermeiden, bitten wir Sie, bei Überweisungen ausschließlich die folgende Schreibweise als Empfängername zu verwenden:
Amt Schenkenländchen
Bitte passen Sie den Empfängernamen in Ihren Stammdaten an.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Neue Friedhofssatzung & Friedhofsgebührensatzungen
Do, 23. Juli 2026
Information Friedhofssatzung & Friedhofsgebührensatzungen
Grabmalprüfung 2026
Mo, 13. Juli 2026
Information vom Amt Schenkenländchen zur Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale auf den ...
