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Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeines

 

Das Amt Schenkenländchen ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Amt Schenkenländchen unter der Domain amt-schenkenlaendchen.de.

 

Amt Schenkenländchen
Markt 9
15755 Teupitz

vertreten durch:
Den Amtsdirektor
Telefon: (033766) 689 0
Telefax: (033766) 689 54
E-Mail:

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BbgBITV vereinbar. Eine umfassende Überprüfung der Barrierefreiheit steht noch aus.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BbgBITV:

  • Eine detaillierte Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit wurde noch nicht durchgeführt

  • Möglicherweise fehlen alternative Texte für Bilder und Grafiken

  • Die Bedienbarkeit per Tastatur ist eventuell nicht vollständig gewährleistet

  • Kontraste entsprechen möglicherweise nicht den geforderten Standards

  • Die Struktur der Inhalte ist eventuell nicht optimal für Screenreader aufbereitet

Diese Mängel sollen im Rahmen einer geplanten Überarbeitung der Website behoben werden.

 

Elektronische Bezahlplattform ePayBL

 

Für Online-Zahlungen nutzen wir die ePayBL-Plattform, die vom ZIT-BB (Zentrum für Informationstechnik Brandenburg) bereitgestellt wird. Diese externe Zahlungsplattform verfügt über erweiterte Barrierefreiheitsfunktionen und erfüllt die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Die ePayBL-Plattform bietet:

  • Bedienung per Tastatur

  • Screenreader-kompatible Oberfläche

  • Kontrastreiche Darstellung

  • Skalierbare Schriftgrößen

  • Strukturierte Inhalte mit semantischem Markup

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am [Datum einfügen] erstellt und zuletzt am [Datum einfügen] überprüft.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung durch das Amt Schenkenländchen erstellt. Eine externe Überprüfung durch Experten für Barrierefreiheit ist geplant.

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Sollten Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie sich gerne an uns wenden:

Amt Schenkenländchen
Ansprechpartner für Barrierefreiheit
Markt 9
15755 Teupitz

Telefon: (033766) 689 0
Telefax: (033766) 689 54
E-Mail:

Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von zwei Wochen zu antworten und bei berechtigten Anliegen zeitnah Abhilfe zu schaffen.

 

Schlichtungsverfahren

 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) ein Schlichtungsverfahren beantragen. Die Schlichtungsstelle nach dem BbgBGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg zu vermitteln. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg
Schlichtungsstelle nach dem BbgBGG
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus

Telefon: 0355 2893-0
Fax: 0355 2893-1000
E-Mail:
Internet: https://lasv.brandenburg.de

Informationen zum Schlichtungsverfahren sind verfügbar unter: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/beratung-und-foerderung/menschen-mit-behinderungen/schlichtungsstelle/

 

Verbesserung der Barrierefreiheit

 

Das Amt Schenkenländchen arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit seiner Website zu verbessern. Geplante Maßnahmen umfassen:

  • Durchführung einer professionellen Barrierefreiheitsprüfung

  • Überarbeitung der Website entsprechend den Prüfungsergebnissen

  • Schulung der Mitarbeiter im Bereich barrierefreie Webgestaltung

  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Barrierefreiheit

Wir bitten um Ihr Verständnis für den aktuellen Zustand und arbeiten daran, zeitnah Verbesserungen umzusetzen.