Elternbeitragsberechnung ab 01.01.2025
Sehr geehrte Eltern,
seit dem 01.01.2023 und noch bis 31.12.2024 gilt in Brandenburg das „Entlastungspaket“ hinsichtlich der Elternbeitragsberechnung.
Demnach sind Eltern:
mit einem Jahreseinkommen bis 35.000 € von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit worden
mit einem Jahreseinkommen von 35.000 € bis 55.000 € begünstigt worden, indem Elternbeiträge gemäß der Kita-Satzung mit dem vorgegebenen Beitrag aus dem „Entlastungspaket“ verglichen und der geringere Beitrag festgesetzt wurde.
Diese Entlastung im Elternbeitrag endet zum 31.12.2024 und betrifft nur Eltern, deren Kinder unter 3 Jahre alt sind und Kinder, die den Hort besuchen.
Ab 01.01.2025 gilt somit wieder vollumfänglich für alle diese Eltern die Elternbeitragsberechnung gemäß der Kita-Satzung.
Dies betrifft die unter Punkt 1. und 2. benannte Fälle, da hier die Neuberechnung des Elternbeitrages ab 01.01.2025 nach der Kita-Satzung erfolgen muss. Hierzu nutzen wir die uns derzeit vorliegenden Einkommensangaben und sind bemüht, schnellstmöglich alle Neuberechnungen durchzuführen und die entsprechenden Elternbeitragsbescheide zu verschicken.
Sollten Sie veränderte Einkommensangaben geltend machen wollen, reichen Sie bitte schnellstmöglich aktuelle Einkommensnachweise (per Mail an: ) ein.
Die reguläre jährliche Einkommensabfrage erfolgt dann für alle betroffenen Elternhäuser im ersten Quartal 2025.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Reiter
Hauptamtsleiter
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