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Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2027/2028

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte der künftigen Erstklässler,

 

für Ihr Kind beginnt im Sommer 2027 die Schulzeit – ein neuer und aufregender Lebensabschnitt.

 

Schulpflichtig werden alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 das sechste Lebensjahr vollendet haben und die Kinder, die vom Schulbesuch 26/27 zurückgestellt wurden. Fristende für die Schulanmeldung ist Februar 2027.

 

Sie werden hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtiges Kind an der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen (die Zuständigkeit der Schulen richtet sich nach der gültigen Schulbezirkssatzung des Amt Schenkenländchen).

 

Ab dem 02. November 2026 wird das Onlineportal für die Schulanmeldungen freigeschaltet. Auf dem „Schulportal.Brandenburg.de“ können Eltern ihr Kind für das Aufnahmeverfahren in die Grundschule (Ü1-Verfahren) digital anmelden. Zu beachten ist, dass die Notwendigkeit der Papieranmeldung und der persönlichen Vorstellung des Kindes trotz digitaler Anmeldung bestehen bleibt.

 

Die möglichen Termine für die persönliche Vorstellung haben die Schulen festgelegt. Diese finden Sie ausschließlich auf dem Onlineportal. Dort melden Sie sich für ein Schulaufnahmegespräch bei der entsprechenden Schule an.

 

Zum Schulaufnahmegespräch werden Sie gebeten Ihr Kind, sowie folgende Unterlagen mitzubringen:

 

- Anmeldung zum Schulaufnahmeverfahren (mit Unterschrift der Sorgeberechtigten)

- Kopie Geburtsurkunde des Kindes

- Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung im Original (Dokument aus der Kita)

- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

 

Besteht der Wunsch auf Rückstellung oder Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule, ist ein begründeter Antrag beim Schulaufnahmegespräch an der zuständigen Grundschule einzureichen.

 

Die schulärztliche Untersuchung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Dafür erhalten Sie eine separate Einladung.

 

 

Hinweis: Mit der Zusage eines Schulplatzes ist nicht automatisch auch die Zusage eines Hortplatzes verbunden. Die Schulanmeldung und die Hortplatzvergabe sind getrennte Verfahren mit separater Zuständigkeit.

Sollten Sie für Ihr Kind einen Hortplatz benötigen, können Sie Ihren Bedarf unter folgendem Link oder auf der Homepage des Amt Schenkenländchen anmelden.

 

https://kita.amt-schenkenlaendchen.de/#/extern/start?i=7

 

 

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

 

Ansprechpartner: Frau Lindemann

E-Mail:

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Di, 06. Oktober 2026

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