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Bewerbung für eine stellvertretende Schiedsperson

Bekanntmachung

                        Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson

 

 

Die Position der stellvertretenden, ehrenamtlichen Schiedsperson ist aktuell vakant.

Die stellvertretende Schiedsperson wird durch den Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt.

 

Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen, soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Amtsbereich wohnen.

 

Personen, die Interesse für die Übernahme dieses Ehrenamtes haben, melden sich bitte bis zum 16.10.2026 schriftlich unter der folgenden Anschrift:           

            

                                               Amt Schenkenländchen

                                               Ordnungsamt

                                               Frau Lorenz-Ehrentraut

                                               Markt 09 in 15755 Teupitz

 

Um die Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen wird gebeten.

 

 

 

i.A. gez. Lorenz-Ehrentraut

Amtsleiterin Ordnungsamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Di, 15. September 2026

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