Bewerbung für eine stellvertretende Schiedsperson
Bekanntmachung
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson
Die Position der stellvertretenden, ehrenamtlichen Schiedsperson ist aktuell vakant.
Die stellvertretende Schiedsperson wird durch den Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt.
Die stellvertretende Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen, soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Amtsbereich wohnen.
Personen, die Interesse für die Übernahme dieses Ehrenamtes haben, melden sich bitte bis zum 16.10.2026 schriftlich unter der folgenden Anschrift:
Amt Schenkenländchen
Ordnungsamt
Frau Lorenz-Ehrentraut
Markt 09 in 15755 Teupitz
Um die Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen wird gebeten.
i.A. gez. Lorenz-Ehrentraut
Amtsleiterin Ordnungsamt
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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