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Kämmerei

Grundsteuer


Kurzinformationen

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, d. h. sie wird von der Gemeinde erhoben. Wann und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird, regelt das Grundsteuergesetz. Daneben findet für die Bewertung des Grundstücks das Bewertungsgesetz Anwendung. Besteuert werden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und Gebäude, ob zur Land- und Forstwirtschaft gehörig oder nicht. Besteuert werden auch Teileigentum, Erbbaurechte und privates Wohneigentum (zum Beispiel eine Eigentumswohnung). Die Grundsteuer wird in der Regel für ein Kalenderjahr festgesetzt. Wenn der Hebesatz aber für mehr als ein Jahr gleich ist, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch für mehrere Jahre festsetzen. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch zum 1. Juli in einem Betrag entrichtet werden.


Beschreibung

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer "A" (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude bzw. Wohnungen erhoben.

 

Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag.

 

Grundstücksverkäufe wirken sich erst auf den 1. Januar des Jahres aus, das auf die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch folgt. Bis dahin muss die Grundsteuer gezahlt werden, wie zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt (§§ 9 und 10 Grundsteuergesetz). Das heißt: Wer am 1. Januar Eigentümer und Steuerschuldner war, schuldet die volle Jahressteuer.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grundsteuer auf Antrag erlassen werden. Näheres regeln §§ 32–34 GrStG. Diese Regelung ist besonders interessant für Besitzer von Objekten, die dem Denkmalschutz unterliegen. Wenn hier die Kosten höher sind als die Erträge, besteht ein Rechtsanspruch auf einen Erlass. Anträge müssen immer bis zum 31. März für das Vorjahr gestellt werden. Ein dauerhafter Erlass ist möglich.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Simone Mahn
Markt 9
Telefon (033766) 68955

Frau Katja Kretzschmann
A - 0.6
Markt 9
Telefon (033766) 68956
Telefax (033766) 68935

Frau Carolin Urban
Markt 9
Telefon (033766) 68925