Kämmerei
Hundesteuer, abmelden
Kurzinformationen
Eine Abmeldung des Hundes bei der bisher zuständigen Behörde muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:
Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)
Hund ist verstorben (tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)
Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)
Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)
Wie die Anmeldung des Hundes kann die Abmeldung schriftlich oder per Mail vorgenommen werden. Die Nachweise wie z.B. die tierärztliche Bescheinigung sind beizufügen.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Versterbens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, an dem die Abmeldung durch den Hundehalter erfolgt ist.
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuersatzung
- Hundesteuersatzung
- Hundesteuersatzung
- Hundesteuersatzung
- Hundesteuersatzung
- Hundesteuersatzung
Notwendige Unterlagen
tierärztlicher Nachweis
Anschrift des neuen Hundehalters
Mitteilung von Adressänderungen
Aufnahmevertrag Tierheim
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Simone Mahn
Markt 9
(033766) 68955
Frau Katja Kretzschmann
A - 0.6
Markt 9
(033766) 68956
(033766) 68935
Frau Carolin Urban
Markt 9
(033766) 68925