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Kämmerei

Hundesteuer, abmelden


Kurzinformationen

Eine Abmeldung des Hundes bei der bisher zuständigen Behörde muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen und ist in folgenden Fällen notwendig:

  • Umzug in eine andere Gemeinde (Mitteilung der Adressänderung)

  • Hund ist verstorben (tierärztliche Todesbescheinigung beifügen)

  • Hund wurde verkauft oder verschenkt (Name und Anschrift des Erwerbers angeben)

  • Hund wurde ins Tierheim gegeben (Kopie des Aufnahmevertrags hinzufügen)

Wie die Anmeldung des Hundes kann die Abmeldung schriftlich oder per Mail vorgenommen werden. Die Nachweise wie z.B. die tierärztliche Bescheinigung sind beizufügen.

 

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder verstirbt. Kann der genaue Zeitpunkt der Abschaffung, des Abhandenkommens oder des Versterbens durch den Hundehalter nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, an dem die Abmeldung durch den Hundehalter erfolgt ist.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • tierärztlicher Nachweis

  • Anschrift des neuen Hundehalters

  • Mitteilung von Adressänderungen

  • Aufnahmevertrag Tierheim


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Simone Mahn
Markt 9
Telefon (033766) 68955

Frau Katja Kretzschmann
A - 0.6
Markt 9
Telefon (033766) 68956
Telefax (033766) 68935

Frau Carolin Urban
Markt 9
Telefon (033766) 68925


Formulare

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