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Baugenehmigung


Beschreibung

Nach § 59 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) bedürfen die Errichtung, Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen, an die bauaufsichtliche Anforderungen gestellt werden, regelmäßig einer Baugenehmigung.

 Von diesem Grundsatz ausgenommen sind:

  • Anlagen, für die andere Gestattungsverfahren Vorrang haben (§ 60 BbgBO)
  • genehmigungsfreie Vorhaben (§ 61 BbgBO)
  • Verfahren, die im Bauanzeigeverfahren betrieben werden (§ 62 BbgBO)
  • Fliegende Bauten (§ 76 BbgBO)
  • Vorhaben öffentlicher Bauherren (§ 77 BbgBO

Zuständige Baugenehmigungsbehörde:

Landkreis Dahme-Spreewald

Bauordnungsamt

Untere Bauaufsichtsbehörde

Beethovenweg 14

15907 Lübben

 

 

Formulare zum Bauantrag finden Sie hier:

https://secure.service.brandenburg.de/intelliform/forms/mil/index