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Ordnungsamt

Ehefähigkeitszeugnis


Kurzinformationen

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.


Beschreibung

Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt, in dessen Stadt Sie Ihren Wohnsitz - bei Wohnsitz im Ausland - Ihren letzten Wohnsitz - haben.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Für den deutschen Staatsangehörigen:

 

  • Personalausweis/Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
  • aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • ggf. Nachweise über Auflösungen von Vorehen.

 

Für den ausländischen Staatsangehörigen:

 

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
  • ggf. Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
  • Reisepass

 

Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.


Gebühren

Wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 41 Euro. Bei ausländischen Staatsangehörigen: zusätzlich 25 Euro pro Person.

 


Ansprechpartner

Frau Isabel Weber
B - 0.3
Markt 9
Telefon (033766) 68931
Telefax (033766) 68959