Ordnungsamt
Hundehaltung
Kurzinformationen
Die Hundehalterverordnung regelt u. a. das Halten und das Führen von Hunden, Leinenpflicht und Maulkorbzwang, Mitnahmeverbot sowie für das Halten bestimmter Rassen und deren Erlaubnispflichten.
Für Hundehalter ist die Regelung der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht wichtig.
So haben Halter eines Hundes (unabhängig von der Hunderasse) mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg die Hundehaltung der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters vorzulegen. Der Hund ist mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde mit der Anzeige mitzuteilen.
Bitte entnehmen Sie die notwendigen Formulare dieser Seite , um Ihre Anmeldung vorzunehmen. Die Anmeldung für die Hundesteuer ist hiervon unabhängig und muss ebenfalls durch den Halter des Hundes erfolgen.
Weitere Besonderheiten für die Zulässigkeit der Haltung bestimmter Hunderassen ergeben sich dann aus der Anmeldung.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)
- Ordnungsbehördliche Verordnung Amt Schenkenländchen
Notwendige Unterlagen
- Anmeldung nach § 6 HundehV
- Führungszeugnis nach § 12 (3) HundehV
Ansprechpartner
Frau Lisa Löw
C-0.2
Markt 9
(033766) 68966
(033766) 68958