Schöffen gesucht
Aufforderung zur Benennung von Personen für die
Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024- 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in vielen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Das Amt Schenkenländchen sucht Bewerber, die bei ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind und im Amt Schenkenländchen wohnen.
Bewerbungsunterlagen und nähere Informationen erhalten Sie beim Amt Schenkenländchen, Markt 9, 15755 Teupitz, und unter der Telefonnummer 033766/689-12.