Bekanntmachung Wahl der ehrenamtlichen Schiedsperson und ihres Stellvertreters
Bekanntmachung
Wahl der ehrenamtlichen Schiedsperson und ihres Stellvertreters
Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Schiedsperson endet.
Die Schiedsperson und der Stellvertreter werden durch den Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt.
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen, soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Amtsbereich wohnen.
Personen, die Interesse für die Übernahme dieses Ehrenamtes haben, melden sich bitte bis zum 30.09.2022 schriftlich unter der folgenden Anschrift:
Amt Schenkenländchen
Ordnungsamt
Frau Lorenz-Ehrentraut
Markt 09 in 15755 Teupitz
Um die Angabe einer Telefonnummer für ev. Rückfragen wird gebeten.
i.A. gez. Lorenz-Ehrentraut
Amtsleiterin Ordnungsamt
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