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Bekanntmachung Wahl der ehrenamtlichen Schiedsperson und ihres Stellvertreters

Bekanntmachung

            Wahl der ehrenamtlichen Schiedsperson und ihres Stellvertreters

 

 

Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Schiedsperson endet.

Die Schiedsperson und der Stellvertreter werden durch den Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes bestätigt.

 

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie muss das Wahlrecht besitzen, soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben und im Amtsbereich wohnen.

 

Personen, die Interesse für die Übernahme dieses Ehrenamtes haben, melden sich bitte bis zum 30.09.2022 schriftlich unter der folgenden Anschrift:    

           

                                               Amt Schenkenländchen

                                               Ordnungsamt

                                               Frau Lorenz-Ehrentraut

                                               Markt 09 in 15755  Teupitz

 

Um die Angabe einer Telefonnummer für ev. Rückfragen wird gebeten.

 

 

 

i.A. gez. Lorenz-Ehrentraut

Amtsleiterin Ordnungsamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Mo, 22. August 2022

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