Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Osterfeuer

Information des Ordnungsamtes

 

Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 5 sehen wir uns gezwungen für sämtliche Brauchtums- und Osterfeuer, die die Größe von 1 m x 1 m überschreiten nach Rücksprache mit dem Landkreis und auf dringender Empfehlung von Herrn Engel (Waldbrandschutzbeauftragter des Landes Brandenburg) die Ausnahmegenehmigungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und abzulehnen.

 

Waldbrandgefahrenstufen

https://mlul.brandenburg.de/wgs/text

 

Infos zu Holzfeuer im Freien

https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/holzfeuer-im-freien.pdf

 

§ 23 LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Do, 18. April 2019

Weitere Meldungen

Einwohnerversammlung Teupitz am 14.07.2025 um 19:00 Uhr

Der verantwortliche Limnologe, Herr Dipl.-Georgr. Jens Meisel stellt die Ergebnisse der ...

Sorgsamer Umgang mit Trinkwasser

Sorgsamer Umgang mit Trinkwasser! Der Sommer hat begonnen und die Anzahl der heißen Tage deutlich ...