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Briefwahlanträge

Hinweise für Briefwähler

 

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

gemäß Bundeswahlordnung § 27 Abs. 4 können Wahlscheine bis zum zweiten Tage vor der Wahl bis 15.00 Uhr beantragt werden. Das bedeutet, dass Wahlscheine für die Bundestagwahl 2025 bis zum Freitag, den 21.02.2025 bis 15.00 Uhr im Amt Schenkenländchen beantragt werden können, wir haben geöffnet.

 

Demzufolge wird entgegen unserer Ankündigung vom 08.01.2025 das Einwohnermeldeamt am Samstag den 22.02.2025 nicht geöffnet sein. 

Wir bitten um Beachtung!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nadine Lorenz-Ehrentraut

Wahlleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 12. Februar 2025

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