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Hinweise für Briefwahl zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Versand der Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl am 23.02.2025 sollte bis zum 02.02.2025 erfolgt sein und Ihnen zugegangen. Unabhängig davon, ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen ab dem 12.01.2025 auf unserer Internetseite www.amt-schenkenlaendchen.de möglich. 

 

Da die Stimmzettel erst nach dem 03.02.2025 gedruckt werden können, werden wir diese voraussichtlich ab dem 10.02.2025 erhalten. 

Erst wenn diese bei uns vorliegen, können wir die beantragten Briefwahlunterlagen versenden! 

Da zwischen dem Versand und dem Rückversand der Briefwahlunterlagen wahrscheinlich nur knapp 2 Wochen liegen, raten wir allen Briefwählern folgendes:

 

  • Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, ab dem 11.02.2025 persönlich und direkt vor Ort beim Einwohnermeldeamt, die Briefwahlunterlagen zu beantragen und diese gleich im Anschluss bei uns auszufüllen und in die Wahlurne einzuwerfen (sofern wir die Stimmzettel erhalten haben)

 

  • Wenn Briefwahlunterlagen online beantragt worden sind und Ihnen übersandt wurden, werfen Sie diese – sofern möglich – in unseren Briefkasten an der grünen Rathaustür ein oder geben Sie Ihre Wahlunterlagen persönlich im Amt ab, ein Versand per Post kann unter Umständen zu viel Zeit in Anspruch nehmen

     

  • Zusätzlich wird das Einwohnermeldeamt nur für die Beantragung der Briefwahlunterlagen und Wahl vor Ort an folgenden Samstagen geöffnet sein:

    • Samstag, der 15.02.2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    • Samstag, der 22.02.2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Nadine Lorenz-Ehrentraut

Wahlleiterin

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 08. Januar 2025

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