Hauptamtsleiter (m/w/d)
Allgemeines: |
Das Amt Schenkenländchen in Teupitz mit seinen 6 amtsangehörigen Städten und Gemeinden beabsichtigt, die Stelle des
Hauptamtsleiters (m/w/d)
mit 40 Wochenstunden zu besetzen. Die Besetzung dieser Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt und zunächst als Führung auf Probe für den Zeitraum von höchstens zwei Jahren (§ 31 TVöD) erfolgen. Mit Ablauf der Befristung ist über eine weiterführende Beschäftigung - in Abhängigkeit von der Leistung des Stelleninhabers (m/w/d)- zu entscheiden. Die Stelle selbst unterliegt keiner Befristung.
|
Anforderungen: |
Aufgabenschwerpunkte:
Die Übertragung weiterer Tätigkeiten bzw. Änderungen des Aufgabengebietes im Rahmen der Eingruppierung bleibt vorbehalten.
|
Leistungen: |
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD-VKA in Entgeltgruppe 11.
Anforderungen:
|
Bewerbungsunterlagen: |
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet.
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 29.01.2021 per Email an: oder per Post an das
Amt Schenkenländchen, SG Personal, Markt 9, 15755 Teupitz
Hinweise: Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Briefumschlag beigefügt ist. Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens werden die Daten der Bewerber elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet bzw. gelöscht. |
Kontakt: |
Amt Schenkenländchen Markt 9 15755 Teupitz ![]() ![]() ![]() www.amt-schenkenlaendchen.de Mehr über Amt Schenkenländchen [hier]. |