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Baumfällgenehmigung


Beschreibung

Hinweis zum Baumfällantrag:


Als Maßnahme zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder bedeutenden Sachwerten ist eine sofortige Fällung möglich. Die getroffene Maßnahme ist dem zuständigen Amt Schenkenländchen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Fotos zu dokumentieren. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind mindestens 10 Tage zur Kontrolle bereitzuhalten.
 


Formulare


Merkblätter

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