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Empfang

Beglaubigung, Unterschrift


Kurzinformationen

Die Urschriften der fremden Schriftstücke einer Behörde müssen zur Bearbeitung vorgelegt werden und zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde vorgesehen sein. Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden. Das unterschriebene Schriftstück muss ebenfalls zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.


Rechtsgrundlagen

Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG) des Landes Brandenburg vom 26.02.1993 §§ 33 und 34


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen

Gebühren

  • Unterschrift, Handzeichen: 3,00 €

 


Ansprechpartner

Frau Martina Opitz
B - 0.7
Markt 9
Telefon (033766) 68932
Telefax (033766) 68958

Frau Peggy Schrader
Markt 9
Telefon (033766) 68939
Telefax (033766) 68958