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Empfang

Hauptwohnung, anmelden


Kurzinformationen

Innerhalb von Deutschland besteht eine Anmeldepflicht innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der neuen Wohnung.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz


Notwendige Unterlagen

Anmeldung

  • Geburtsurkunden aller anzumeldenden Personen, ggf. Eheurkunde, Familienbuch, Sorgerechtserklärung
  • Personalausweise, Reisepässe, Kinderpässe
  • Mietvertrag (wenn vorhanden)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

 

Abmeldung

  •  ist nur bei Umzug ins Ausland erforderlich.

Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Martina Opitz
B - 0.7
Markt 9
Telefon (033766) 68932
Telefax (033766) 68958

Frau Peggy Schrader
Markt 9
Telefon (033766) 68939
Telefax (033766) 68958


Formulare

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