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Ordnungsamt

Hundehaltung


Kurzinformationen

Die Hundehalterverordnung regelt u. a. das Halten und das Führen von Hunden, Leinenpflicht und Maulkorbzwang, Mitnahmeverbot sowie bestimmte Erlaubnispflichten.

Für Hundehalter ist die Regelung der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht wichtig.

 

Bisher hatten Halter eines Hundes (unabhängig von der Hunderasse) mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg die Hundehaltung der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit des Hundehalters vorzulegen. 

 

NEU: Nach der neuen HundehalterVO ist ab dem 01.01.2024 JEDE Hundehaltung der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Formulare dazu finden Sie auf dieser Webseite unter dem Reiter Verwaltung I Formulare.

 

Der Hund ist mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard dauerhaft zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) ist der örtlichen Ordnungsbehörde mit der Anzeige mitzuteilen.

 

Die Anmeldung für die Hundesteuer ist von der ordungsbehördlichen Anmeldung unabhängig und muss ebenfalls durch den Halter des Hundes erfolgen.
 


Rechtsgrundlagen

  • Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)

  • Ordnungsbehördliche Verordnung Amt Schenkenländchen

 


Notwendige Unterlagen

  • Anmeldung nach § 6 HundehV

  • Führungszeugnis nach § 12 (3) HundehV


Ansprechpartner

Frau Lisa Löw
C-0.2
Markt 9
Telefon (033766) 68966
Telefax (033766) 68958


Formulare

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