Schöffenwahl 2018
Amt Schenkenländchen
Der Amtsdirektor
Markt 9
15755 Teupitz
B e k a n n t m a c h u n g
zur S c h ö f f e n w a h l im Jahr 2018
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in vielen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Das Amt Schenkenländchen sucht interessierte Bürger, die am 1.1.2019 mindestens 25 Jahre sind, im Amt Schenkenländchen wohnen und Interesse haben, das Ehrenamt des Schöffen zu übernehmen.
Es werden aus dem Amt Schenkenländchen die nachfolgend benannte Anzahl von Personen als Schöffen beim Amtsgericht Königs Wusterhausen benötigt:
1 Person
Um eine korrekte Wahl durchführen zu können, wird die doppelte Anzahl von Personen benötigt.
Interessierte Personen können sich im Amt Schenkenländchen unter der Telefonnummer: 033766 – 689-12 über die Voraussetzungen informieren und Bewerbungsunterlagen anfordern.
Teupitz, den 15.3.2018
Im Auftrag
S c h l a d t
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Veröffentlichung
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