Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Unterhaltungsarbeiten an Gewässern

Bekanntmachung des

 Gewässerunterhaltungsverbandes “Obere Dahme/ Berste”

Verbandssitz: 15926 Luckau OT Görlsdorf Garrenchen Nr. 16

Telefon: 03544 – 4290  Fax: 03544 - 6364

E-Mail: info@guv-garrenchen.de; Internet: www.guv-garrenchen.de

 

Der Gewässerunterhaltungsverband sowie dessen beauftragte Unternehmen führen in der Zeit von Juli 2015 bis Februar 2016 die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung innerhalb des Verbandsterritoriums durch.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. Teil I S. 2585) und des § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12, Nr. 20) kündigen wir hiermit die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.
Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und des § 84 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Uferrandstreifen in erforderliche Breite so zu bewirtschaften sind, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt wird.

Die Breite der Uferschutzstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter landeinwärts ab der Böschungsoberkante.
Erforderliche Abstimmungen werden zwischen den Gewässeranliegern und dem Gewässerunterhaltungs-verband bzw. dessen beauftragten Unternehmen rechtzeitig vorgenommen.
An dieser Stelle wird auch darauf verwiesen, dass die Errichtung sämtlicher Anlagen (wie Zäune, feste Koppeln, Gehölzpflanzungen u. ä.) in und an Gewässern nach § 87 BbgWG durch die zuständige Untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig sind.

Unabhängig davon müssen Anlagen, die durch die technischen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung beschädigt werden könnten (wie Grenzsteine, Rohrleitungsein- und –ausläufe u. ä.) mit einem Pfahl, mindestens 1,50 Meter über Geländeoberkante, gekennzeichnet werden.
Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässer-unterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme /Berste".

Zur reibungslosen Durchführung der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen bitten wir um die Absicherung der notwendigen „Baufreiheit“ an den Gewässern und die Gewährleistung der ungehinderten Zufahrt und zeitweisen Grundstücksbenutzung durch die mit den Unterhaltungsmaßnahmen beauftragten Personen oder Unternehmen.

 

Garrenchen, im Juni 2015

 

gez. Kahlbaum                                           gez. Schmidt

(Verbandsvorsteher)                                 (Verbandsgeschäftsführerin)

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Schenkenländchen
Do, 25. Juni 2015

Weitere Meldungen

Wasserschutz beginnt im Haushalt

Brückenzugzeiten