Kämmerei
Gewerbesteuer
Kurzinformationen
Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer ist gedacht als Gegenleistung des Betriebes für die Aufwendungen, die der Gemeinde durch den Gewerbebetrieb entstehen. Erhoben wird sie nach einer vermuteten Kostenverursachung. Damit sollen die Siedlungsfolgelasten der Gemeinde für die Ansiedlung des Betriebs abgegolten werden. Besteuert werden gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts, also gewerblich tätige Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Grundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid vom Finanzamt. Die Verwaltung ist an den vom Finanzamt übermittelten Gewerbesteuermessbetrag gebunden.
Rechtsgrundlagen
- Grund- und Gewerbesteuer
- Grund- und Gewerbesteuer
- Grund- und Gewerbesteuer
- Grund- und Gewerbesteuer
- Grund- und Gewerbesteuer
- Grund- und Gewerbesteuer
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- (Haushaltssatzung der Gemeinde)
Ansprechpartner
Frau Simone Mahn
Markt 9
(033766) 68955
Frau Katja Kretzschmann
A - 0.6
Markt 9
(033766) 68956
(033766) 68935
Frau Carolin Urban
Markt 9
(033766) 68925