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Ordnungsamt

Sterbefall, beurkunden


Kurzinformationen

Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dritten auf den Sterbetag folgenden Tag beim Standesamt angezeigt werden.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Danach sollte der Anzeigepflichtige den Sterbefall unverzüglich beim Standesamt anzeigen oder ein Bestattungsinstitut damit beauftragen. Diese Sterbefallanzeige kann mündlich erfolgen.

Sterbefälle im Seniorenwohnpark oder im Krankenhaus werden von diesen Einrichtungen angezeigt.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim

 

  • Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
  • Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.

 

Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.


Fristen

1 Tag


Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei, ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente.

Sterbeurkunde: 10,00 €. Jedes weitere in diesem Arbeitsgang hergestellte Exemplar: 5,00 €.

 


Ansprechpartner

Frau Isabel Weber
B - 0.3
Markt 9
Telefon (033766) 68931
Telefax (033766) 68959