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Empfang

Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen


Kurzinformationen

Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.


Beschreibung

Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person und Weiterleitung des Antrages an das betreffende Register.

Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

2 - 3 Wochen Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof.


Gebühren

Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 € zu entrichten.

 


Weiterführendes

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online beantragt werden. Informationen dazu gibt es hier.

 

Online-Portal

 


Ansprechpartner

Frau Martina Opitz
B - 0.7
Markt 9
Telefon (033766) 68932
Telefax (033766) 68958

Frau Peggy Schrader
Markt 9
Telefon (033766) 68939
Telefax (033766) 68958