Osterfeuer
Information des Ordnungsamtes
Aufgrund der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 5 sehen wir uns gezwungen für sämtliche Brauchtums- und Osterfeuer, die die Größe von 1 m x 1 m überschreiten nach Rücksprache mit dem Landkreis und auf dringender Empfehlung von Herrn Engel (Waldbrandschutzbeauftragter des Landes Brandenburg) die Ausnahmegenehmigungen mit sofortiger Wirkung zurückzuziehen und abzulehnen.
Waldbrandgefahrenstufen
https://mlul.brandenburg.de/wgs/text
Infos zu Holzfeuer im Freien
https://mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/holzfeuer-im-freien.pdf
§ 23 LWaldG Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
WAHLSCHEIN ONLINE BEANTRAGEN
Mo, 29. April 2024
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, für die Beantragung gewünschter Briefwahlunterlagen zur ...
Zweite Auswahlrunde für LEADER-Förderprojekte startet!
Fr, 12. April 2024
Bis zum 27. Juni 2024 ist die Einreichung von Projekten möglich. Wer eine Projektidee hat und ...